24.02.2013: Anfrage an die SPD: wie kann man von 26 € leben?
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24.02.2013: Anfrage an die SPD: wie kann man von 26 € leben?
Datum: 24.02.2013
Kopie an:
- Helmut Brandt (CDU)
- Oliver Kaczmarek (SPD)
- Hilde Mattheis (SPD)
- Serkan Tören (FDP)
- Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
- Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- ca. 530 Lehrkräfte
Frage zu Integrationskursen
Sehr geehrte Frau Kolbe,
mit großem Interesse haben wir Ihren Redebeitrag vom 21.02.2013 im Bundestag zur Diskussion über die Verbesserung der Situation der Lehrkräfte in Integrationskursen gelesen. (Siehe Anhang)
Die SPD fordert ein Mindesthonorar von 26 €. Hier findet man den Antrag der SPD.
Sie bedanken sich für das Engagement der Lehrkräfte aus den Lehrkräfteinitiativen. Wie Sie wissen hätten wir gerne sehr viel mehr mit der SPD zusammen gearbeitet. Wir hätten Ihren Antragsentwurf
auch gerne mit allen Lehrkräften diskutiert. Wir haben den Antragsentwurf auch an die Lehrkräfte weitergeleitet, aber das war der SPD nicht Recht. Der Entwurf sollte nicht öffentlich diskutiert werden.
Warum dürfen die Lehrkräfte sich nicht beteiligen, wenn es um ihre Belange geht? Einmal nach Berlin zu fahren reicht einfach nicht aus.
Sicherlich wissen Sie, dass die SPD Düsseldorf (Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, AfA) einen Antrag an den SPD-Bundesvorstand und die Bundestagsfraktion gestellt hat. Darin heißt es: "Die bisherigen
Forderungen der SPD in Höhe von 26,- € sind dementsprechend zu überdenken." (siehe Anhang). Wir schicken diese Mail auch an Frau Hilde Mattheis, die Vorsitzende der AfA auf Bundesebene.
Wir würden es begrüßen, wenn die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen der SPD auf Bundesebene eine Stellungnahme zu den Integrationskursen verfassen würde.
(Der Antrag der Düsseldorfer SPD wurde in Word übertragen, die Hervorhebungen sind von uns. Am Ende befindet sich eine Berechnung zum Mindesthonorar.
Gefordert wird ein Mindesthonorar von 30 €, außerdem wird ausführlich über den Aspekt der Scheinselbstständigkeit referiert. )
Der Antrag der Bundes-SPD führt 1. die Lehrkräfte nicht aus der Armut und setzt 2. die illegalen, scheinselbstständigen Arbeitsbedingungen fort.
Ihr Antrag stellt auch für die Leiterinnen und Leiter der VHSn eine Gefahr dar, denn für scheinselbstständige Arbeitsverhältnisse ist nur der Auftraggeber bzw. Arbeitgeber haftbar.
Deshalb schreibt die SPD Düsseldorf ganz richtig, dass es wenig Sinn macht, die Statusfeststellung in die Hand der Träger zu legen, "arbeiten diese doch augenscheinlich daran,
die Kriterien für freiberufliche Arbeit stets einzuhalten".
Ihr Antrag würde nur dazu führen, dass Träger und Lehrkraft gemeinsam bei der RV Bund einen Scheinantrag stellen, um eine spätere Klage gegen den Träger auszuschließen.
In Ihrem Antrag erkennt man die Handschrift der Träger, nicht die der Lehrkräfte. Liegt das daran, dass Herr Rossmann, der den Antrag mitgeschrieben hat,
auch Vorsitzender des Deutschen Volkshochschul-Verbandes ist?
Uns würde interessieren, welches Bruttogehalt Sie für einen „selbstständigen“ Dozenten, der 25 Stunden pro Woche unterrichtet, für angemessen halten. Die Lehrkräfte kennen die Zahlen ganz genau, sie wissen auch, was netto herauskommt, wenn man als „Selbstständiger“ die Beiträge für die Renten-, Kranken und Arbeitslosenversicherung, sowie für die private Zusatzrente abgezogen hat.
Angenommen, ein Träger würde tatsächlich 26 € zahlen: könnten Sie uns vorrechnen, was am Ende netto übrig bleibt? Ein Erwachsener, Steuerklasse 1.
Wir sind sehr gespannt auf Ihre Beispielrechnung. Dieselbe Frage werden wir allen Parteien stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Niedermüller
Stephan Pabel
Marion Bergmann
und 527 andere Lehrkräfte
Anlage
Weitere Informationen zu beiden Anträgen der SPD finden Sie hier: http://www.mindesthonorar.de/28.html
Georg123- User
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