Der Rechtsschutz der GEW
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Der Rechtsschutz der GEW
Bisher noch unveröffentlichter Beitrag im Forum der GEW: (Link kommt noch)
Uschi Martens-Berkenbrink, GEW Vorstand:"Allein: Die Gerichte in Kiel oder Hannover z.B. haben uns nicht Recht gegeben."
Ich wurde als Klägerin in Hannover von einem GEW-Anwalt vertreten. Entgegen meines Mandatsauftrages wurde plötzlich nicht mehr wie telefonisch abgesprochen gegen das BAMF, sondern gegen die beiden VHSen vorgegangen. Erst kurz vor dem 1. Gerichtstermins (Febr. 2012) entdeckte der GEW-Anwalt seinen übersehenen Formfehler (dafür habe ich einen Anwalt!) bzgl. VHS 1, weshalb der Gerichtstermin platzte. Die DRV Bund musste die Kosten übernehmen.
Verschieben wollte der GEW-Anwalt damals nicht, da "gute Aussichten auf Erfolg" bestanden und die Berliner Runde nahte. Ich hatte ihm allein aufgrund seiner GEW-Zugehörigkeit vertraut! Und wurde eines Besseren belehrt.
Bzgl. VHS 2 reichte er prozessrelevante Unterlagen nicht ein, obwohl der LSG-Richter ihn mit einem 2. Anschreiben nochmals an eine Stellungnahme erinnerte. Auch während der mündlichen LSG-Verhandlung (2013) wirkte der GEW-Anwalt unvorbereitet. Entsprechend negativ fiel das LSG-Urteil aus.
Ich kündigte dem GEW-Anwalt daraufhin sein Mandat und wechselte zurück zu meiner 1., privaten Kanzlei, mit der ich den geplatzten Gerichtstermin gegen die VHS 1 erneut bearbeite. Statt "guter Aussichten auf Erfolg" bescheinigte der GEW-Anwalt per Mail - kurz nach LSG 2013 - für dieses Verfahren nun "geringe Aussichten"! Danke!
Mein Fazit aus diesem Verlauf: Es war ein großer Fehler, dass ich 2010 zu dem GEW-Anwalt wechselte.
Das Urteil gegen die VHS Lüneburg erstritt die Klägerin mit dem Anwalt ihres Vertrauens, den die GEW nicht bezahlen wollte.
Nicht das DaZ-Netzwerk (tot) forderte 30 € Honorar, sondern bereits 2008 Aktion Butterbrot (tot). Von der noch aktiven, unabhängigen Initiative Bildung Prekär/IBP distanzierte sich die GEW im Frühjahr 2014.
Die GEW verlangt aktuell gemäß GEW-Weiterbildung Dez. 2013 TV-L 13 für Integrationskurs-Lehrkräfte. Die Bundesregierung hat weder an 30 € geschweige denn an TV-L 13 Interesse.
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