Volkshochschule bedroht Lehrkraft
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Volkshochschule bedroht Lehrkraft
05.01.2014
an: 630 Lehrkräfte in Integrationskursen
Kopie an: 333 Volkshochschulen
Um die Diskussion in die Öffentlichkeit zu verlegen bitten wir alle Lehrkräfte, sowie die MitarbeiterInnen der Volkshochschulen,
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Betr: Volkshochschule bedroht Lehrkraft
Hallo an alle 630 Lehrkräfte,
heute informieren wir euch darüber, dass es bei einer bestimmten Volkshochschule "Droh-Gespräche" gegenüber einer Lehrkraft gegeben haben soll. Das geht aus einer Mail hervor, die gewerkschaftsnahen Kreisen entsprang. Die Quelle halten wir in journalistischer Tradition geheim, wir versichern aber, dass es sich um eine Ernst zu nehmende Quelle handelt.
Bei dem Träger handelt es sich um eine Volkshochschule.
Eine Lehrkraft wollte gerichtlich überprüfen lassen, ob ihr Arbeitsverhältnis bei der Volkshochschule eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist, oder ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Die Volkshochschule hat der Lehrkraft mitgeteilt, dass sie
1. schließen müsse, falls es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt, und dass
2. die Lehrkraft "in diesem Bereich und bei keinem Träger jemals mehr Arbeit finden" würde.
Zu 1.: Es wird deutlich wie bedrohlich unsicher die Rechtslage ist. Die Träger fürchten um ihre Existenz, wenn Lehrkräfte ihren Status klären wollen.
Zu 2. Wer seine Rechte juristisch klären möchte, dem wird massiv mit der Vernichtung seiner beruflichen Existenz gedroht.
Sprachschulträger fühlen sich existenziell bedroht und geben diese Drohungen nach unten an die Lehrkräfte weiter. Das ist unlauter, möglicherweise als rechtswidrige Nötigung auszulegen, jedenfalls einer westlichen Demokratie unwürdig - insbesondere, wenn es um Erwachsenenbildung und Integrationspolitik im Auftrag der Bundesregierung geht. Hier ist die Bundesregierung dringend gefordert, Rechtssicherheit zu schaffen.
Wir meinen, dass die meisten Lehrkräfte an Volkshochschulen zumindest in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis stehen und damit Anspruch auf bezahlen Urlaub haben, den sie sich aber wegen oben genannter Drohgebärden nicht trauen, einzufordern. Wahrscheinlich - nur so sind die Drohgebärden der Träger zu verstehen - stehen die meisten Lehrkräfte sogar in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und der Träger müsste den Lehrkräften daher auch die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, um die für den Träger strafbare Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.
Verantwortlich für solche Zustände ist der Deutsche Volkshochschul -Verband, der entgegen seinen Behauptungen, er bemühe sich seit Jahren zusammen mit der GEW, nichts dafür tut, dass die Volkshochschulen in die Lage versetzt werden, ihre Lehrkräfte anständig zu bezahlen. Der DVV wälzt das juristische Risiko auf die Leiterinnen und Leiter der VHS ab, denn die sind für die Verträge mit den Lehrkräften verantwortlich.
Für die Integrationskurse im kommenden Haushaltsjahr wurde ein Bedarf von 219 Mio. € festgestellt, jedoch bisher nur 204 Mio. € veranschlagt. Voraussichtlich werden die Volkshochschulen die Unterfinanzierung gegen die Lehrkräfte durchsetzen, indem sie absolut legale Ansprüche der Lehrkräfte mit Drohgebärden und Täuschungsmanövern zu unterdrücken versuchen.
Wir empfehlen allen Lehrkräften, jetzt Anträge auf bezahlten Mindesturlaub zu stellen. Bei Wikipedia ist zu lesen: "Auch der gesetzliche (bezahlte) Mindesturlaub nach § 2 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) von 24 Werktagen steht ihnen zu." Das birgt natürlich die Gefahr, dass ihr von eurer Volkshochschule gefeuert werdet bzw. keinen weiteren Auftrag bekommt.
Viele Grüße
Georg Marion Stephan
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