Initiative Bildung Prekär
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Rundschreiben vom 27.02.2013

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Rundschreiben vom 27.02.2013 Empty Rundschreiben vom 27.02.2013

Beitrag  Georg123 Di Feb 26, 2013 9:58 pm

Hallo an alle Lehrkräfte,

die CDU und die SPD hatten wir schon angeschrieben, damit sie uns vorrechnen, wie man von
20 € bzw. 26 € leben kann. Bisher keine Antwort. Falls etwas kommt leiten wir es an euch weiter.
Als nächstes schreiben wir die Grünen und die Linken an.

Vorher wollen wir euch auf drei Termine hinweisen:

Freitag, 01.03.2013: 14:00 - 17:00 Uhr in Wuppertal
Infoveranstaltung der GEW Wuppertal zu prekärer Beschäftigung (s. Anlage).

Samstag, 16.3.2013 von 11:00 - ca 17:00 Uhr in Bielefeld
Die Gruppe "GEW-Fachgruppe-Weiterbildung handeln-statt-jammern" hat am 16.3.2013 von 11:00 - ca 17:00 Uhr einen Stand am Jahnplatz in Bielefeld und zeigt dort Forderungen und wer sie sind!
Unterstützung wäre toll! Es gibt einige Aktionen!
LG
Maria Thünemann-Zurheide (Kontakt: marimartha@gmx.de)

Samstag, 27.04.2013 ab 11:00 Uhr in Düsseldorf
Treffen der Lehrkräfte in Düsseldorf mit dem Experten für Sozialrecht Erwin Denzler u.a.
Voraussichtliches Schwerpunktthema: Scheinselbstständigkeit

Thema Scheinselbstständigkeit:

In der Anlage schicken wir euch das Urteil des Arbeitsgerichts München, das eine Lehrkraft des Internationalen Bunds
als scheinselbstständig bestätigte. Ein großer Erfolg! Natürlich hat der Träger Widerspruch eingelegt.

Und hier noch ein Zitat aus einer Mail, die uns erreichte:
"Ich wollte euch mal den neusten Stand der Dinge mitteilen. Also die Rentenstelle hat mir Ende Dezember bestätigt, dass ich seit 2003 scheinselbstständig bin --- Grund zur Freude ---- aber, die Stadt ... hat am 19.01. Einspruch eingelegt. Die Begründung habe ich letzten Samstag bekommen und möchte selbstverständlich dazu Stellung nehmen.
Jedenfalls habe ich mir jetzt Prozesskostenhilfe geholt (bekommt man ja, wenn man ALG II erhält) und war jetzt beim Anwalt. Der hat sich über die Verträge kaputt gelacht und will sich überlegen, wie es weiter geht. Meine Stellungnahme muss bis zum 6.03. in Berlin sein .... habe schon 10 Seiten geschrieben.(das ist die eine Seite)"

Auch das ist eine sehr gute Nachricht. Wenn Scheinselbstständigkeit festgestellt wird muss der Träger die gesamten Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen,
auch die 50%, die normalerweise der Arbeitnehmer (Lehrkraft) zahlt.

So viel für heute.


Viele Grüße

Georg Marion Stephan


Georg123
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