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Antwort des BAMF auf Protestschreiben der KursleiterInnen

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Beitrag  Admin Di Jul 07, 2015 9:17 pm

BAMF-Präsident Schmidt schreibt an Stephan Pabel und den Bonner Offenen Kreis am 30.06.2015:

"Das Bundesamt zahlt an die Kursträger zur Organisation und Durchführung Integrationskurse eine Kostenpauschale in Höhe von 2,94 € pro Teilnehmer/ Unterichtseinheit. Über die Verwendung dieser Pauschale entscheidet ausschließlich der Kursträgerim Rahmen seiner unternehmerischen Gestaltungsfreiheit. Umfang/Bestandteile der Lehrkräftevergütung obliegen allein der der vertraglichen Ausgestaltung bzw. der vertraglichen Vereinbarung zwischen Kursträger und Lehrkraft."


Kommentar:

Der Träger kann von den 2,94 € pro Teilnehmer/ Unterichtseinheit keine Gehälter bezahlen, die der Arbeit angemessen wären. Nichtmal die Bezahlung unserer Sozialversicherungsbeiträge ist mit diesem Betrag möglich. Diese "unternehmerische Gestaltungsfähigkeit" haben die Träger nicht. Die Träger haben also nicht die Möglichkeit, legale Arbeitsplätze im Sinne des § 7 SGB IV anzubieten. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, "freiberufliche", in Wirklichkeit scheinselbstständige Stellen auszuschreiben. Das ist dem BAMF bekannt und insofern finanziert das BAMF Arbeitsplätze, bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie mit den Vorgaben der Gesetze nicht übereinstimmen und einen Straftatbestand nach § 266a StGB darstellen könnten. Aber das wird vom BAMF ignoriert.

Die KursleiterInnen haben nicht die "unternehmerische Gestaltunsfreiheit", ein angemessenes Honorar auszuhandeln, weil das BAMF nur 45 € (bei 15 TeilnehmerInnen) zur Verfügung stellt. Die Honorare sind auch deshalb nicht frei verhandelbar, weil sie vom Träger vorgegeben werden, der sie über die Pauschale wiederum vom BAMF vorgegeben bekommt. Die "vertragliche(n) Vereinbarung zwischen Kursträger und Lehrkraft" muss sich also letztlich nach den Vorgaben des BAMF richten. Mehr als 45 € pro Unterrichtseinheit zahlt das Bundesamt nicht, dabei müssten es alleine für die Lehkraft 50-60 € sein. Das BAMF verhindert mit seiner Pauschale, dass wir realistische Honorare selbstständig aushandeln können.

Die Bewertungskommission berät derzeit die Frage der Scheinselbstständigkeit in Integrationskursen. Dazu einige Fragen:

ist vorgesehen, dass sich die KursleiterInnen, so wie richtige Selbstständige, in Zukunft Arbeitsort und Arbeitszeit selber aussuchen können?
(Man könnte ja auch abends bei sich zu Hause unterrichten und direkt mit dem BAMF abrechnen.)

Kann man in Zukunft vom Auftraggeber ein realistisches Honorar, z.B. in Höhe von 60 € bis 80 € je nach Qualifikation fordern?
(Und kann der Auftraggeber das auch bezahlen?)

Wird es in Zukunft neben dem BAMF noch mehr Nachfrager von Integrationskursen geben, die mit guten Konditionen um die Lehrkräfte konkurrieren?
(Da es derzeit mit dem BAMF nur einen Nachfrager gibt liegt ein Monopson vor. Wikipedia schreibt dazu: "Die Folge von monopsonistischer Macht am
Arbeitsmarkt ist, dass Löhne unterhalb des sich andernfalls am Markt einstellenden Gleichgewichtspreises durchgesetzt werden, wodurch es zu einem Wohlfahrtsverlust kommt." )

Werden sich Zusatzqualifikationen in Zukunft lohnen, weil man dafür ein höheres Honorar verlangen kann?
(Das Kennzeichen jeder selbstständigen Arbeit, dass sich die Investition in die eigene Professionaltät (durch Fortbildungen und Berufserfahrung) in   barer Münze auszahlen muss, ist mit der Pauschalvergütung aufgegeben worden.)

Wenn das alles so wäre, dann könnte man von einer echten Selbstständigkeit sprechen. Die Eingliederung der Kurse und der Lehrkräfte in die Strukturen eines Bildungsträgers ist mit einer selbstständigen Tätigkeit aber nicht zu vereinbaren. LehrerInnen an öffentlichen Schulen arbeiten auch nicht selbstständig, sondern sind angestellt oder verbeamtet.

GN

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