Initiative Bildung Prekär
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Arbeitsniederlegung der DeutschlehrerInnen in Bonn

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Beitrag  Admin Sa Jul 04, 2015 12:55 am

Die Arbeitsniederlegung

Insgesamt waren ca. 70 Personen bei der Aktion. Organisiert wurde die Arbeitsniederlegung vom Bonner offenen Kreis (BOK), einer Initiative von Lehrkräften, die unter dem Dach der GEW zusammenkommen. Der Bonner Bundestagsabgeordnete Herr Kelber (SPD) war vor Ort sowie ein Stadtverordneter der Linken. Die grüne Bundestagsabgeordnete Frau Dörner ließ ein Grußwort verlesen. Sie sprach darin vom "Honorarunwesen" der Kurse. Stephan Pabel vom BOK, der auch zu unserer Initiative Bildung Prekär gehört, leitete die Arbeitsniederlegung zusammen mit einem anderen Bonner GEW-Mitglied.

Stephan und einige andere Lehrkräfte führten ein Theaterstück auf, wo der Herr Innenminister stolz auf einer Leiter sitzt und den lieben MigrantInnen ihr Deutsch-Zertifikat in die Hand drückt, während die Lehrkraft unter der Leiter saß und die Hände nach oben streckte um ein bisschen mehr Geld vom Minister zu bekommen. Der Minister erzählte den MigrantInnen, dass sie nun mit ihrem B1-Zertifikat sicherlich einen sozialversicherungspflichtigen Job finden werden, von dem sie leben können.

Die Lehrkräfte trugen Müllsäcke, auf denen zu lesen war: "Unsere Arbeit = Müll?" Es waren zu 80 bis 90% Frauen.

Die GEW: Speerspitze der Revolution

Die GEW verteilte ein Flugblatt, auf dem ausgerechnet wurde, dass eine Lehrkraft im monatlichen Jahresdurchschnitt bei 25 Unterrichtseinheiten und einem Honorar von 20 € (derzeitiger Durchschnitt) einen Gewinn von 990,85 € erwirtschaftet. Das ist unsere aktuelle Situation. Ein Honorar von 30 € würde einen "Gewinn" von 1414 € bedeuten.

Die GEW schreibt dazu: "Das Einkommen der Lehrkräfte ist auch nach Erfüllung einer Forderung von 30 €/UE der akademischen Ausbildung und der Verantwortung dieser Tätigkeit nicht angemessen. Die GEW fordert daher grundsätzlich die Festanstellung und Gleichstellung der Integrationskurslehrkräfte mit Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen." Gezeichnet von Ansgar Klinger, Hauptvorstand Bildung und Weiterbildung.

Die GEW ist hiermit zur Speerspitze der Revolution geworden, weil sie endlich als erster Akteur das "Honorarunwesen" grundsätzlich zum Teufel schicken will. Grüne, SPD und sogar die Linken im Bundestag hinken dieser Forderung nun hinterher, weil sich alle Parteien bisher dahinter verschanzen konnten, dass sie die Forderung der GEW (30 €) schon längst in ihr Programm aufgenommen haben (SPD nur 26 €). Nun aber sagt die GEW zum ersten Mal, dass auch die 30 € nicht reichen, das Ziel muss in der Gleichstellung mit den "richtigen" LehrerInnen liegen.

Damit liegt die GEW auf der Linie von zumindest drei aktiven Initiativen, die die Interessen der Lehrkräfte vertreten, nämlich dem BOK, der Berliner DozentInnenvertretung und unserer Initiative Bildung Prekär. Ein Hoch auf die GEW! :-)

Reaktion des BAMF

Bei der Arbeitsniederlegung handelte es sich nicht um einen "Streik", da Streiks in Deutschland nur von einer Gewerkschaft ausgerufen werden können. Da die meisten prekär Abeitenden nicht gewerkschaftlich organisiert sind, sondern nur in losen Initiativen, haben sie kein Streikrecht.

Die Arbeit wurde für zwei Stunden niedergelegt. Das bedeutet, dass der Träger das ganze Modul (100 UE) nicht beim BAMF abrechnen konnte, da das BAMF nur vollständige Module bezahlt. Deshalb wollte der Träger die 98 geleisteten UE nicht bezahlen, weil er dafür kein Geld vom BAMF bekam. Es ist wahrscheinlich nicht ganz rechtens, dass den Lehrkräften 98 geleistete UE nicht bezahlt werden, nur weil 2 UE fehlten. Aber in einer Branche, wo die meisten ohne Arbeitsvertrag und den anderen juristischen Schnickschnak (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt gemäß Bundesurlaubsgesetz für Arbeitnehmerähnliche usw) tagelöhnern spielt das nun wirklich keine Rolle mehr.

Scheinselbstständigkeit

Die KollegInnen haben die beiden Stunden also nachgeholt. Und das, obwohl sie "selbstständig" sind, sich Arbeitsort und Arbeitszeit selber aussuchen können, ihr Honorar frei verhandeln können und munter als Arbeitskraftunternehmer von Auftrag zu Auftrag eilen. Die meisten bleiben – genau wie Lehrer – jahrelang bei einem Träger, wo sie jeden Tag von 8:00 bis 12:45 in einem bestimmten Klassenraum eine bestimmte Gruppe gemäß Curriculum unterrichten müssen. Die Chance, vor Gericht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis einzuklagen, liegt vielleicht bei 50:50. Es kommt auf den Richter an. Wenn man an einer VHS eine Klasse unterrichtet, die einen Schulabschluss macht, dann ist man abhängig beschäftigt. Das wurde im Januar 2015 so entschieden, ist aber schon seit 1996 geltende Rechtssprechung, die von den VHSn nur ignoriert wurde.

Man müsste sich hier mal genauer angucken, wie sich der § 7 SGB IV in den letzten Jahren verändert hat, und nach welchen Kriterien die selbstständige Arbeit von der abhängigen Beschäftigung unterschieden wurde. Sehr viele Branchen und auch große Firmen beschäftigen sich gerade mit dem Thema Scheinselbstständigkeit, sogar die niederländische Post ist damit konfrontiert. Solche Infos, besonders Gerichtsurteile, müssten irgendwo gesammelt und leicht zugänglich gemacht werden. Es gibt bei vielen Lehrkräften ein großes Interesse an diesem Thema.

Was müsste man tun?

Um für die Lehrkräfte ein angemessenes Gehalt zahlen zu können müsste zuerst der finanzielle Bedarf ausgerechnet werden. Dazu muss man das Gehalt eines Lehrers nehmen und es mit der Anzahl der Lehrkräfte multiplizieren. Das wäre der Bedarf, den der Innenausschuss alleine für die Bezahlung der DeutschlehrerInnen zur Verfügung stellen müsste. Zusätzlich müsste noch der Bedarf der Träger ermittelt werden.

Das ist aber derzeit nicht möglich, weil das BAMF nicht weiß, wie viele Lehrkräfte überhaupt in den Kursen arbeiten. Das BAMF hat dazu eine E-Mail-Umfrage unter den Lehrkräften gemacht, aber viele Lehrkräfte wurden vom BAMF auch nicht angeschrieben. Für das BAMF ist die Anzahl der Lehrkräfte derzeit egal, da nur nach unterrichteten Stunden pro Teilnehmer abgerechnet wird. Statt pro Teilnehmer sollte man pro Lehrkraft bezahlen, ein Lehrer an einer Schule verdient ja auch nicht weniger, wenn seine Schüler nicht kommen, z.B. weil sie weggezogen sind oder einen Job gefunden haben.

Wenn der Bedarf errechnet ist müsste der Innenausschuss nur noch die Summe bewilligen. Staatliche Einrichtungen auf Landesebene (in NRW das http://www.lbv.nrw.de/) würde das monatliche Gehalt auf das Konto der Lehrkraft überweisen, damit hätten die Träger den ganzen Aufwand mit Rechnungen, Kostenvoranschlägen usw. gespart. Bei Schulen ist es ja auch nicht so, dass der Schulleiter die Gehälter der LehrerInnen überweisen muss. Für solche staatlichen Aufgaben leisten wir uns in Deutschland eine staatliche Bürokratie. Die Integrationskurse sind eine staatliche Aufgabe, ergo muss der Staat auch die Bezahlmodalitäten übernehmen und darf sie nicht auf die Träger abwälzen. Es kann nicht angehen, dass ein Träger Monate lang auf sein Geld vom BAMF wartet und deshalb die Lehrkraft ohne Einkommen dasteht.    

Wenn es so laufen würde, dann würde die ganze Aufstockerei beim Job-Center entfallen, es würden die dauernden Arbeitslosmeldungen in den Ferien entfallen, die Lehrkräfte könnten etwas für ihre Rente tun und sie würden faire KV-Beiträge zahlen. Aber es wäre für den Innenausschuss und das BMI etwas teurer. Man kann es dem BMI gar nicht verdenken, denn der Staat arbeitet nach rein ökonomischen Gesichtspunkten, und deshalb versucht er, seine Ausgaben nach Möglichkeit auf andere Bereiche abzuwälzen. Die Job-Center haben das Instrument der Sanktionierung, um ihre Kosten auf die Betroffenen abzuwälzen. Der Staat ist eine Firma mit einem Partikularinteresse und ist nicht für das Ganze der Gesellschaft verantwortlich. So lässt sich diese Politik erklären.

Warum die Kurse doch eine "tolle Erfolgsstory" sind

So gesehen sind die Integationskurse tatsächlich eine "tolle Erfolgsstory". Ihr Ziel liegt nicht etwa darin, Ausländern zu ermöglichen, einen anständig bezahlten Job zu bekommen. Deshalb gibt es bis heute keine unabhängige Evaluation der Kurse zu der Frage, wem sie in eine sichere Beschäftigung geholfen haben. Die Kurse dienen (etwas zugespitzt gesagt) dazu, dass die Bildungsindustrie volle Auftragsbücher hat, dass die Verlage ihre Produkte verkaufen können und dass die Regierung in einem ausländerfreundlichen Licht erscheint. Für diese Akteure sind die Kurse eine Erfolgsstory, für die Lehrkräfte eher nicht. Außerdem hat man in den Kursen ein Versuchslabor für staatlich organisierte prekäre Arbeit. Mal sehen, ob man diese Arbeitsbedingungen nicht auch in anderen Bereichen (z.B. im offenen Ganztag, bei Haushaltshilfen oder in der Pflege) installieren kann.

Fragen:
- Angenommen, das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) NRW würde alle Lehrkräfte in Integrationskursen wie LehrerInnen an öffentlchen Schulen bezahlen. Um wieviel Prozent würden die Ausgaben für Personalkosten steigen?
- Angenommen, das Schulministerium würde alle Lehrer an öffentlichen Schulen zu den Konditionen von Lehrern in Integrationskursen bezahlen. Wieviel Prozent der Personalkosten würde man einsparen? Wie viele Honorarkräfte könnte man durch die Einsparungen mehr anstellen? Wie klein wären dann die Klassen?
- Angenommen, das Schulministerium hätte für 22.000 LehrerInnen 10 Jahre lang keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Wie hoch wäre heute die Nachzahlung?
- Angenommen, die Träger müssten diesen Betrag nachzahlen. Wie hoch wäre der Betrag für eine durchschnittlich große VHS / pro Lehrkraft?
- Angenommen, die Lehrkraft muss an die RV Bund nachzahlen, wie hoch wäre der Betrag?
- Angenommen, der Träger muss 100% der Beiträge an die Lehrkraft zahlen, wie hoch wäre der Betrag?

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