Initiative Bildung Prekär
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Beitrag  Admin Mi Jun 11, 2014 10:26 pm

Eine weitere Aufstockung der Mittel ist erforderlich, um im Rahmen des bestehenden Systems eine
verbesserte Bezahlung der Lehrkräfte in Integrationskursen durchsetzen zu können. Diese müssen ihre
wichtige Arbeit trotz hoher Qualifikation und geforderter Zusatzausbildung zumeist für ein skandalös
niedriges Honorar und unter höchst prekären Beschäftigungsbedingungen leisten und sind deshalb
zum Teil sogar auf ergänzende staatliche Hilfen angewiesen.
Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkfraktion (Bundestagsdrucksache 18/160,
Fragen 14/15) konnten die durchschnittlich gezahlten Honorare (nach Angaben der Träger) mit Anhebung
der Mindestvergütungsgrenze für längerfristige Trägerzulassungen von ca. 18 auf gut 20 Euro
angehoben werden. Von einer angemessenen und existenzsichernden Bezahlung ist auch dies meilenweit
entfernt. Die meisten Lehrkräfte, überwiegend Frauen, gelten formal als selbstständige Freiberufler,
d.h. sie erhalten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen bezahlten Urlaub, sie sind
nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und müssen sich selbst kranken- und rentenversichern, ohne
dass ein Arbeitgeber einen Anteil übernehmen würde. Stundenhonorare berücksichtigen auch nicht die
Vor- und Nachbereitungszeit des Unterrichts. Dennoch weist die Bundesregierung die Forderung engagierter
Lehrkräfte und auch einiger Sprachkursträger nach besseren bzw. sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen zurück bzw. entzieht sie sich ihrer Verantwortung unter Hinweis auf
die „Privatautonomie der Kursträger“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/160, Fragen 20/21). Dabei gibt
der Bund die Kursinhalte, die Lernbedingungen und das zur Verfügung stehende Geld vor. Die Bundesregierung
setzt somit weiterhin auf Niedriglöhne im Bereich der Integrationskurse, die sie nach
außen gerne als „Erfolgsgeschichte“ dargestellt. Die prekäre Beschäftigung der Lehrkräfte wirkt sich
auch negativ auf die Qualität des Unterrichts aus (vgl. Ramboll-Finanzierungsgutachten, S. 7). Im
bestehenden System könnte ein Mindesthonorar zur Bekämpfung von Lohndumping und zur Qualitätssicherung
beitragen, was im Übrigen rechtlich zulässig wäre (vgl. Bundestagsdrucksache
17/10067, Fragen 24ff) und von der Bundesregierung in anderen Bereichen praktiziert wird (vgl. Bundestagdrucksache
18/160, Fragen 25/26). Die vom BAMF praktizierte Regelung einer lediglich auf ein
Jahr befristeten Trägerzulassung bei Unterschreitung einer vorgegebenen Honorargrenze ist hingegen
kein geeignetes Mittel, um Niedrighonorare in der Praxis zu verhindern, zumal die den Sprachkursträgern
zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichend sind. Um beispielsweise zumindest eine Bezahlung
auf der Höhe des Einstiegsgehalts einer Lehrkraft im Schuldienst zu erreichen, müssten nach
Berechnungen im Auftrag der Bundesregierung (vgl. Ramboll-Finanzierungsgutachten, S. 14f) etwa
30 Euro pro Unterrichtseinheit gezahlt werden, damit wären jährliche Mehrkosten von etwa 53,5 Mio.
Euro verbunden (ebd., S. 20; dort wurde jedoch noch von einem Durchschnittshonorar in Höhe von 18
Euro ausgegangen). Die diesbezüglichen Mehrkosten für das verbleibende Haushaltsjahr 2014 werden
unter Berücksichtigung der gestiegenen Teilnehmerzahlen auf 30 Mio. Euro geschätzt.
DIE LINKE fordert eine grundlegende Umgestaltung des Integrationskurssystems. Der Bund darf sich
seiner Verantwortung für gute Sprachkurse als Beitrag zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe
von Migrantinnen und Migranten nicht dadurch entziehen, dass er die Aufgabe an Dritte überträgt
und hierfür zugleich nur unzureichende Finanzmittel bereit stellt.

Änderungsantrag
der Fraktion DIE LINKE zu der Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksache 18/700 -
Der Innenausschuss wolle beschließen:
In Kapitel 0603 wird der Ansatz für den Titel 684 12 (Durchführung von Integrationskursen) von
204,077 Mio. um 90 Mio. Euro auf 294,077 Mio. Euro aufgestockt.

Berlin, den 30. April 2014
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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